Sanierungsprämie

Expertinnen und Experten schätzen, dass in den kommenden Jahrzehnten über die Hälfte aller Wohngebäude saniert werden müssen. Sanierungsmaßnahmen können an der Gebäudehülle (z. B. Wände, Türen, Fenster) und/oder an der Gebäudetechnik (z. B. Heizungsanlage, Solarthermie) ansetzen. Da heißt es, die Sanierung richtig zu planen. Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt Haus- und Wohnungseigentümerinnen und –eigentümer in Tübingen finanziell, wenn Sie freiwillig in die Gebäudesanierung investieren:

Wer eine qualifizierte Beratung in Anspruch nimmt und anschließend eine konkrete Maßnahme aus einem Sanierungsfahrplan aus der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) oder dem Beratungsprotokoll der „Energiekarawane“ umsetzt, erhält eine Sanierungsprämie von 500 Euro. Wer eine Maßnahme aus dem Energiebericht einer Beratung durch die Verbraucherzentrale umsetzt, erhält 250 Euro. Der Beratungsbericht darf maximal fünf Jahre alt sein.

Wird als freiwillige Sanierungsmaßnahme aufgrund eines BAFA-Sanierungsfahrplans eine Wärmepumpe anstelle eines alten Öl- oder Gaskessels eingebaut erhöht sich die Sanierungsprämie auf 1000 bis 4000 Euro. Zudem muss für diese erhöhte Prämie für Wärmepumpen eine Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen worden sein. 

Ablauf:

  • Sanierungs- oder Energieberatung in Anspruch nehmen
  • Eine in der Beratung empfohlene Sanierungsmaßnahme umsetzen
  • Auszahlungsantrag zusammen mit den notwendigen Nachweisen einreichen
  • Auszahlung der Fördergelder

Formulare und Merkblätter:

Sonstiges:

Weitere Informationen zu attraktiven Förderprogrammen des Bundes wie zum Beispiel der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude und KfW-Förderungen sind unter Gebäudesanierung zu finden.

Zuständig: