Strom sparende Haushaltsgeräte

Seit dem 1. März 2021 gibt es für Kühl- und Gefriergeräte sowie für weitere Elektrogeräte ein neues EU-Energielabel.

Der Grund: In den letzten Jahren gab es schnelle Effizienzverbesserungen. Effizienzunterschiede sind für Verbraucherinnen und Verbraucher daher kaum noch zu erkennen. In einigen Produktgruppen gibt es keine Produkte mehr in den niedrigen Effizienzklassen. Deshalb hat die EU beschlossen, das Energielabel zu überarbeiten und die Produkte wieder über die gesamte farbige Effizienzskala von A bis G zu verteilen. Das spornt auch die Industrie an, effizientere Geräte herzustellen und eine höhere Klassifizierung zu erlangen.

Viele Elektrogeräte wie Kühlschränke sind Stromfresser: Rund ein Zehntel der Stromrechnung – etwa 93 Euro für einen alten 240-Liter-Kühlschrank ohne Gefrierfach – geht jährlich auf ihr Konto. Bei einem neuen vergleichbaren C-Gerät (neu) sind es nur noch 33 Euro (bei 37 Cent pro kWh). Die Stromeinsparung durch Neugeräte liegt im Schnitt über alle Geräteklassen bei 150 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Einsparung von 45 Prozent gegenüber dem Altgerät entspricht. Da lohnt sich ein Tausch.

Elektrogeräte-Förderung Stadtwerke und Stadtverwaltung Tübingen

Die Universitätsstadt Tübingen und die Stadtwerke Tübingen (swt) fördern den Tausch von ineffizienten Elektrogeräten und unterstützen den Neukauf mit 100 Euro.

Gefördert wird die Anschaffung

  • eines neuen Kühl- oder Gefriergeräts,
  • einer Waschmaschine,
  • eines Geschirrspülers,
  • eines Induktionsherds im Tausch gegen einen Gasherd.

Voraussetzung:

    • Das Angebot gilt für swt-Ökostrom- sowie TüStrom-Kundinnen und -Kunden mit mehrjähriger Festpreisgarantie, die eine kostenlose swt-Vorteilskarte besitzen.
    • Sie müssen ihren Wohnsitz in Tübingen haben.
    • Sie müssen den Kühl- oder Gefrierschrank bei einer Händlerin oder einem Händler im Landkreis Tübingen erwerben.
    • Das Gerät erfüllt die Mindestanforderungen der vorgegebenen Energieeffizienzklasse.

      Ablauf:

      Förderanträge können bei den swt unter Vorlage einer Rechnungskopie der Händlerin oder des Händlers für das neu gekaufte Kühlgerät und unter Angabe der Vertragskontonummer eingereicht werden.

      Zuständig:

      Stadtwerke Tübingen

      Sonstiges:

      Zusätzliche Elektro-Großgeräte-Förderung für KreisBonusCard-Inhaber_innen

      a) KBC-Elekto-Großgeräte -Förderung der Universitätsstadt Tübingen mit dem Diakonischen Werk Tübingen  

      Wer eine KreisBonusCard oder eine KreisBonusCard Extra besitzt, bekommt eine Förderung bis zu 80 Prozent. Die Universitätsstadt Tübingen fördert in Kooperation mit der Diakonie den Neukauf von energieeffizienten Kühlgeräten und Waschmaschinen.

      Voraussetzung ist ein begründeter Bedarf für den Austausch des Kühlgeräts, des Gefriergerätes oder der Waschmaschine zum Beispiel über den Verbraucherzentralen-Check (durchgeführt z. B. von der Agentur für Klimaschutz) oder Beratung durch die Stadtverwaltung oder beauftragte Dritte.

      Ansprechpartner

      Diakonisches Werk Tübingen
      Hechinger Straße 13
      72072 Tübingen
      Telefon: 07071 9304 70

      Diakonisches Werk Tübingen - Sozialberatung

      Zuständig: